SPD Buchen

Neckar-Odenwald-Kreis

Termine

Alle Termine öffnen.

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Kundgebung
Kundgebung zum Tag der Arbeit vom OV Waldbrunn

02.05.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr wahrgenommen - wir fragen nach
Besuch Unternehmen Pregel Hydraulik- und Messtechnik

03.05.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Kandidat*innen-Treffen
Mitglieder SPD Buchen und Interessierte, Kandidaten Kommunalwahl …

05.05.2024, 12:00 Uhr - 17:00 Uhr Stand (Goldener Mai)

08.05.2024, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Roter Rettich

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Neuigkeiten - direkt aus Berlin

Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Corona-Pandemie und die demografische Entwicklung haben die Kosten in der Pflegeversicherung ansteigen lassen. Nun ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg gebracht, um pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen.

  1. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden ab 2024 jeweils um fünf Prozent erhöht, ab 2025 dann um 4,5 Prozent und ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation.
  2. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
  3. Die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen werden begrenzt.
Wahlrechtsreform beschlossen – wir verkleinern den Bundestag!

Wie das konkret aussieht, hat der zuständige SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann in einer Videokonferenz näher erläutert, an der Markus und Dorothee teilgenommen haben.

In der Reform wurde mit großer Mehrheit einer festen Größe von 630 Abgeordneten zugestimmt, was ab der Wahl 2029 gelten soll. Alle Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Denn jedes Überhangmandat kann 17 zusätzliche Ausgleichsmandate verursachen, was durch die Zunahme der Parteien zu einer starken Vergrößerung des Bundestags geführt hat. Es gab übrigens insgesamt nur wenige Überhangmandate, meist bedingt durch die CSU.

Zudem definiert immer das Wahlrecht, wer gewählt wird und das ist nicht abhängig davon, wer direkt und wer über Liste gewählt ist. Der Bundestag unterscheidet nicht zwischen direkt und über Liste gewählte Abgeordnete. In unserem Wahlkreis hatten wir oft erlebt, dass dem direkt gewählten MdB mehr Gewicht zugemessen wurde als den anderen Abgeordneten. Aber das war leider vor Ort nicht allen vermittelbar. Jedoch ist jeder MdB nicht nur für seinen Wahlkreis, sondern für ganz Deutschland zuständig, was oft vergessen wurde.

Blutspendeverbot wird abgeschafft

Im Januar kündigte unser Gesundheitsminister das Ende der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende an.

Im Moment dürfen homosexuelle Männer nur Blut spenden, wenn sie in den letzten 4 Monaten keinen Sexualverkehr mit einem neuen oder mehr als einen Sexualpartner hatten.

Das ändert sich jetzt zum 1. April 2023. Denn: Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschlusskriterien sein.

Wir danken all den Menschen, die sich über Jahre für das Ende der Diskriminierung eingesetzt haben!

Bundestags-Wahlkreisreform

Die von der unabhängigen Bundeswahlkreiskommission vorgeschlagene Änderung der Wahlkreise beruht auf dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vom 14.11.2020 und soll am 1.1.2024 in Kraft treten.

Aufgabe dieser Wahlkreiskommission, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Bundespräsidenten berufen wird, ist es nach aktuell bestehenden gesetzlichen Regelungen zu handeln. Sie hat zudem die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und wenn ja welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie für erforderlich hält. Grundsätze, die dabei einzuhalten sind, sind:

  1. Die Grenzen des jeweiligen Bundeslandes sind einzuhalten.
  2. Die Zahl der Wahlkreise/Bundesland muss deren Bevölkerungsanteil weitgehend entsprechen.
  3. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15% nach oben oder nach unten abweichen.
  4. Der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden.
  5. Die Grenzen von Gemeinden und Kreisen sollen nach Möglichkeit eingehalten werden.

Soweit die Fakten, die seit mehr als 2 Jahren bekannt sind.

Neu ist nun der Bericht der Kommission, dass es aufgrund der statistischen Bevölkerungszahlen und des o.g. Gesetzes in Baden-Württemberg zwei Wahlkreise weniger geben soll, nicht mehr 38, sondern noch 36. Neben „Ravensburg“ auch der Wahlkreis Odenwald-Tauber.

Bundestags-Wahlkreisreform

Die von der unabhängigen Bundeswahlkreiskommission vorgeschlagene Änderung der Wahlkreise beruht auf dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vom 14.11.2020 und soll am 1.1.2024 in Kraft treten.

Aufgabe dieser Wahlkreiskommission, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Bundespräsidenten berufen wird, ist es nach aktuell bestehenden gesetzlichen Regelungen zu handeln. Sie hat zudem die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und wenn ja welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie für erforderlich hält. Grundsätze, die dabei einzuhalten sind, sind:

  1. Die Grenzen des jeweiligen Bundeslandes sind einzuhalten.
  2. Die Zahl der Wahlkreise/Bundesland muss deren Bevölkerungsanteil weitgehend entsprechen.
  3. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15% nach oben oder nach unten abweichen.
  4. Der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden.
  5. Die Grenzen von Gemeinden und Kreisen sollen nach Möglichkeit eingehalten werden.

Soweit die Fakten, die seit mehr als 2 Jahren bekannt sind.

Neu ist nun der Bericht der Kommission, dass es aufgrund der statistischen Bevölkerungszahlen und des o.g. Gesetzes in Baden-Württemberg zwei Wahlkreise weniger geben soll, nicht mehr 38, sondern noch 36. Neben „Ravensburg“ auch der Wahlkreis Odenwald-Tauber.

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