SPD Buchen

Neckar-Odenwald-Kreis

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01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Kundgebung
Kundgebung zum Tag der Arbeit vom OV Waldbrunn

03.05.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Kandidat*innen-Treffen
Mitglieder SPD Buchen und Interessierte, Kandidaten Kommunalwahl …

05.05.2024, 12:00 Uhr - 17:00 Uhr Stand (Goldener Mai)

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09.05.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr Kreisvorstandssitzung mit Gästen
Kreisvorstand, Ortsvereinsvorsitzende, AG-Vorsitzende, Vorsitzende Kreistagsfraktion, Kreisehrenvorsitzender

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Tag des Grundgesetzes

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht an erster Stelle in Art. 1 unseres Grundgesetzes, das am 8. Mai 1949 beschlossen wurde.

Jedes Jahr am 23. Mai ist der „Tag des Grundgesetzes“, an dem wir die Bedeutung unserer Verfassung „erfassen“ und wertschätzen mögen.

Denn das Grundgesetz ist die beste Quelle, wenn es um Rechte, Freiheiten und Pflichten für uns alle geht. Insbesondere Art. 2 GG, in dem es um die persönlichen Freiheitsrechte und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geht, hat keine Vorläufergesetzesgrundlage, sondern nimmt Bezug auf die Menschheitsverbrechen des NS-Systems. Weil dieser Artikel so wichtig ist, folgt er auf den Menschenwürde-Artikel 1. Wichtig sind die Gleichstellung, das Diskriminierungsverbot und die für uns so wichtigen Freiheiten. Zudem beschreibt unser Grundgesetz in Art. 20 GG ausdrücklich die demokratische Werteordnung unseres Landes.

 

Erinnerung an 90 Jahre Bücherverbrennung

Am 10. Mai 1933 haben die Nationalsozialisten Tausende von Büchern aus öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken öffentlich verbrannt.

Das waren oft auch Menschen aus dem eigenen Ort!

 

Verbrannt wurden auch viele Werke von bekannten Autor*innen wie Else Lasker-Schüler, Vicki Baum, Leonhard Frank, Mascha Kalékos, Jaroslav Haseks, Bertold Brecht, Erich Kästner, Kurt Tucholsky, Anna Seghers, Nelly Sachs, Rosa Luxemburg, Erich Maria Remarque und Alfred Kerr. Bereits kurz nach der Machtergreifung im Januar 1933 wurden zahlreiche dieser Bücher aus den Bibliotheken entfernt.

Otto Wels' Rede gegen das Ermächtigungsgesetz

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“

Wir erinnern uns als SPD an die so bedeutsamen Worte vor 90 Jahren, die der Fraktionsvorsitzende der SPD-Reichstagsfraktion Otto Wels in der letzten freien Sitzung am 23.3.1933 gesagt hat.

Mit diesen Worten, die ein sehr hohes Maß an Mut erforderten, hat er das „Nein“ aller 94 SPD-Abgeordneten zum Ermächtigungsgesetz begründet, das einen Tag später verabschiedet werden sollte.

Die Kroll-Oper war provisorischer Tagungsort, da am 27. Februar 1933 der Reichstag niederbrannte. Im Gebäude wimmelte es von Angehörigen der SA und der SS, die besonders an dn Saalausgängen postiert waren, wo die Sozialdemokraten saßen.

26 SPD-Abgeordnete waren abwesend, da einige bereits inhaftiert waren, Abegeordnete jüdischer Herkunft hatten sich vorab entschuldigt und andere waren bereits emigriert, einer lag, 14 Tage zuvor von SS-Männern in Köln zusammengeschlagen, im Krankenhaus. Und Otto Wels hatte 7 Wochen zuvor gegen den Willen seiner Ärzte das Sanatorium, in dem er sich aus gesundheitlichen Gründen befand, verlassen.

Die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes erleichterte den Weg in die Diktatur und bedeutete auch die Abschaffung der Weimarer Reichsverfassung und der Ausschaltung des Reichstags

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“

Dieser berühmteste Satz aus der Rede von Otto Wels spricht uns heute auch direkt an. Er sagte „uns“. Was bleibt von dieser Rede, ist eine Aufforderung an uns alle.

Stehen wir mit unserer Ehre, unserer Kraft, unserem Engagement für die Demokratie ein?!

Möge der 23. März daher nicht nur ein Gedenktag an diese Rede sein, sondern ein Weckruf für die Demokratie bleiben!

80. Jahrestag der Ermordung der Geschwister Scholl

„So ein herrlicher Tag, und ich soll gehen. Aber was liegt an unserem, wenn wir es damit schaffen, Tausende von Menschen aufzurütteln und wachzurütteln.“ - Sophie Scholl (22.02.1943 - am Tag ihrer Hinrichtung)

Die „Weiße Rose“ kämpfte gegen die Diktatur der Nationalsozialisten. Zum inneren Kreis gehörten unter anderem Christoph Probst sowie Hans und Sophie Scholl. Alle drei wurden vor 80 Jahren am 22.02.1943 im Schwurgerichtssaal des Justizpalastes in München wegen Hochverrat und wegen Feindbegünstigung zum Tode verurteilt. Alle drei wurden am selben Tag mit der Guillotine enthauptet.

Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Soldaten befreit. Daher ist dieser Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.

Warum Erinnern so wichtig ist, hatte Martin Niemöller wie folgt beschrieben:

 

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

 

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