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Wie wichtig ist betriebliche Mitbestimmung?

Veröffentlicht am 09.04.2022 in Kreisverband

SPD diskutiert online mit dem DGB-Vorsitzenden aus Karlsruhe, Dieter Bürk

 

Begleitend zu den derzeit wie alle vier Jahre stattfindenden Personal- und Betriebsratswahlen diskutiert die SPD auf Initiative der Kreisvorsitzenden Dr. Dorothee Schlegel das Thema betriebliche Mitbestimmung und lud dazu den Karlsruher DGB-Vorsitzenden Dieter Bürk ein. Er antwortete auf die ihm einleitend gestellte rhetorische Frage mit einem klaren Ja. Der Sozialarbeiter und freigestellte Personalrat führte aus, Betriebs- und Personalräte seien die Interessensvertretung der Belegschaft. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Betriebsverfassungsgesetz, das Bundespersonalvertretungsgesetz und deren Entsprechungen auf Länderebene. Darin sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerschaft geregelt, wozu alle Beschäftigten, auch Azubis und Praktikanten, die länger als 6 Monate im Betrieb sind zählen. Es gibt immer – irgendwann – Konflikte zwischen einzelnen Beschäftigten und ihren Vorgesetzten. Daher hat der Gesetzgeber schon vor über 100 Jahren erkannt, dass grundsätzliche Arbeits- und Rahmenbedingungen notwendig sind. Vor allem auch beim Gesundheits- und Arbeitsschutz ist eine umfassende Mitbestimmung sehr wichtig, bei Büroarbeit erwähnte er z.B. höhenverstellbare Schreibtische, die ohne Personalrat wohl nicht angeschafft worden wären. Denn hier geht es auch darum, in was das im Betrieb erwirtschaftete Geld investiert werde. Konkrete „Vorteile“ seien auch die auszuhandelnden Betriebsvereinbarungen zu Arbeitsbeginn und -ende, zu Pausenregelungen, Schicht- oder Wochenendarbeit. Grundsätze zur Transparenz der Entlohnung, Eingruppierungsregelungen, die Einhaltung geltender Tarifverträge, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch unterschiedlich auslegbar sind. Im Konfliktfall ist der Betriebsrat immer Ansprechpartner für die Beschäftigten. Es kann natürlich nicht alles durchgesetzt werden. 

Da ein gewählter Betriebsrat nicht alleingelassen und in allen Fragen sattelfest ist, ist eine Gewerkschaft im Hintergrund sehr wertvoll, als juristischer Ratgeber, und um Schulungen für Betriebsräte anzubieten. Bürk ruft in Erinnerung, dass Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt und abgeschlossen werden.

Auf die Frage, warum es im Neckar-Odenwald-Kreis, trotz relativ niedriger Löhne nur wenige Betriebsräte gibt und ob für die Gründung eines Betriebsrats die Hürden zu hoch seien, antwortet er: „Auf dem Papier sieht die Gründung sehr easy aus. In der Realität komme es jedoch teilweise zu Abmahnungen oder Kündigungen seitens der Arbeitgeber, denn Betriebsräte besitzen Kündigungsschutz. Leider ist die Ver- oder Behinderung von Betriebsratswahlen noch kein Vergehen.“ Hier wünscht sich Bürk härtere Maßnahmen von Seiten der Politik. Er ergänzt jedoch: Arbeitgeber seien „keine bösen oder schlechten Menschen. Aber wenn es um wirtschaftliche Interessen geht, wird es manchmal ernster“.  Denn nur ein wirtschaftlich guter Betrieb kann gute Arbeitsbedingungen schaffen, weiterqualifizieren und ausbilden. Daher liegt es im Interesse eines Betriebsrats, der ab mehr als 5 Beschäftigten in einem Betrieb gebildet werden kann, Arbeitsplätze zu erhalten und zu verbessern.

Nachgefragt wurde, warum es in Baden-Württemberg  nur in ca. 50% aller Betriebe Betriebsräte gibt. Es liege auch daran, dass das Land durch viele kleine und mittelständische Betriebe geprägt sei, die großenteils ihrer Belegschaft gute Löhne zahlen. Aber es weist immer noch die niedrigste Rate tarifgebundener Betriebe auf und ist eines der letzten Bundesländer, in dem ein Bildungszeitgesetz eingeführt wurde. Durch das Tariftreuegesetz, das unter der grün-roten Landesregierung eingeführt wurde, wurden tarifgebundene Unternehmen gestärkt.

Ein Betriebsratsgremium, so Bürk, erscheint in guten Zeiten oder auch in neuen Branchen oft als überflüssig. „Warum soll ich mich denn für die Kollegen einsetzen? Wir verstehen uns doch gut!“ Spätestens aber wenn es zu betrieblichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Belastungen kommt, wenn z.B. Arbeitnehmer auch am Wochenende ihr Diensthandy in Bereitschaft halten oder im Zug, im Hotel, im Homeoffice stetig arbeiten, anstelle sich an maximale Wochenarbeitszeiten zu halten, sind kollektive Schutzmechanismen, die dann schon bestehen, eine große Hilfe. Im Bereich der Digitalisierung müsse jedoch auch der Gesetzgeber noch einiges nachschärfen, so Bürk.

Der DGB-Vorsitzende ging auch auf die jüngeren Teilnehmer ein, über deren Interesse er sich freute. Denn weder in der Schule noch in im Studium wird darüber informiert, dass es eine betriebliche Mitbestimmung gibt. „Das Betriebsverfassungsgesetz hängt nicht am schwarzen Brett“. Sein Wunsch ist, dass auch diese demokratische Form der Mitbestimmung im Unterricht eine größere Rolle spielen soll. Markus Dosch verwies auf den von der Kreis-SPD gestellten Antrag zur Demokratieförderung auf dem Landesparteitag. „Es gehöre dringend in die Allgemeinbildung hinein. Zu vermitteln, dass es Arbeitnehmerrechte gibt. Denn wir verbringen so viel Zeit im Betrieb und dies bestimmt auch unsere Lebensqualität“.

Eine letzte Frage galt dem Sinn der Arbeit generell. Bürk führte aus, dass Menschen in der Arbeit Erfüllung und Bestätigung finden. Sie müsse jedoch an manchen Stellen besser gestaltet und verteilt sein. Und es gehe darum, manche Arbeit wieder mehr wertzuschätzen, nicht nur weil sie in den letzten zwei Jahren als systemrelevant erkannt wurde, ob Kita oder Müllabfuhr. „Wir sind auf so viele Tätigkeiten angewiesen, um ein gutes Miteinander zu gestalten“. Schlegel dankte abschließend mit den Worten, dass auch ein informierender DGB-Vorsitzender seinen Beitrag dazu geleistet habe.

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